Safe Sport
- Der Vorstand hat das Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport in seiner Sitzung am 14. Januar 2025 zur „Vorstandssache“ erklärt und hat die vereinbarten Maßnahmen nachhaltig vorangebracht.
- Als Vorbildfunktion:
Alle Vorstandsmitglieder und hauptamtlichen Mitarbeiter holen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ein.
Alle Vorstandsmitglieder und hauptamtlichen Mitarbeiter unterschreiben den Ehrenkodex. - Die Satzung wurde in der Jahreshauptversammlung am 26.8.2025 mit dem entsprechenden Abschnitt zum Thema Kinderschutz/SafeSport angepasst.
Wir haben folgende Vereinbarungen getroffen:
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- Der Vorstand hat das Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zur „Vorstandssache“ erklärt und wird die vereinbarten Maßnahmen nachhaltig voranbringen.
- Der nachfolgende Absatz wurde in der Jahreshauptversammlung am 26.8.2025 in die Vereinssatzung aufgenommen.
„Der Verein, seine Mitglieder und Mitarbeiter treten rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, entgegen. Er sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz von Rechten der Mitglieder, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.“ - Wir, der Vorstand und die Abteilungsleitungen, sind uns unserer Verantwortung bewusst. Der 1. Vorsitzende beziehungsweise sein Vertreter ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
- Die jeweiligen Vereinsebenen – Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter – nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter oder interpersoneller Gewalt bekannt wird.
- Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentieren mit der Unterzeichnung des Ehrenkodex, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einhaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten gestalten. Die Rücksendung an die Geschäftsstelle wird als Zeichen der Solidarität in unserem Verein gewertet und ist verbindlich.
- Die Dokumentation der Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses erfolgt durch den jeweiligen Vorstand des Bereiches. Die Vertraulichkeit wird zugesichert! Informationen zur Beantragung und eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde ist über Bereichsvorstand erhältlich.
- Ansprechpartner
Antonia Herrmann
Karlotta Schäfer
E-Mail: safesport@vflastrostars.de
stehen als Ansprechpartnerin/Ansprechpartner in Sachen sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport dem Verein und seinen Mitgliedern zur Verfügung. Sie sind entsprechend fortgebildet und unterstehen in dieser Thematik unmittelbar dem Vorstand. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten können sie kontaktiert werden. - Weitere Fachberatungsstellen können über den obigen link „Kontakt und Anlaufstellen Stadtsportbund Bochum“ erreicht werden. Für Nachfragen stehen die Fachstellen allen – auch Eltern – zur Verfügung. Die Fachstellen sind bei konkreten Vorfällen möglichst über die genannten Ansprechpartner des Vereins einzubeziehen.
- Der Verein wird mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen aller Bereiche des Vereines, Regeln zum gegenseitigen Umgang erarbeiten, diese bekanntgeben und erörtern.
- Der Verein stellt für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem Landessportbund NRW e. V. sicher. Die Termine werden veröffentlicht.
- Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfalle Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet.
- Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.
- Wir schauen auf unsere eigenen Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen.
- Informationen beziehungsweise Feststellungen sind jeweils von dem Adressaten zu dokumentieren (Zeitpunkt der Feststellung/Information, deren Inhalt ohne eigene Wertung, wer hat wen wann informiert, persönlicher Eindruck).
Eine Dokumentationsvorlage steht zur Verfügung. - Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.
- Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 STGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen.
- Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen.
- Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der sexualisierten oder interpersonellen Gewalt in unserem Verein!
- Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache mit den vom Verein benannten Ansprechpartnern. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.
- Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über den Vorstand beziehungsweise den Pressebeauftragten unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der Verdächtigen.
WEITERFÜHRENDE INFOS & LINKS
Ansprechpersonen im Verein:
- Karlotta Schäfer
- Antonia Herrmann
- N.N.
Erreichbar unter der E-Mail:
- VfL AstroStars Schutzkonzept (2026-01-18)
- VfL AstroStars Verhaltensleitlinien und -regeln (2025-10-30)
- VfL AstroStars Vorlage_Dokumentationsbogen (2025-10-30)
- VfL AstroStars Spielregeln Jugend (2025-10-30)
- VfL AstroStars Ehrenkodex (2025-05-12)
- VfL AstroStars Führungszeugnis (2025-05-12)
