Kinderschutzkonzept
- Der Vorstand hat das Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport in seiner Sitzung am 14. Januar 2025 zur „Vorstandssache“ erklärt und wird die vereinbarten Maßnahmen (s. Anlage Handlungsfahrplan) nachhaltig voranbringen.
- Als Vorbildfunktion:
Alle Vorstandsmitglieder und hauptamtlichen Mitarbeiter holen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ein.
Alle Vorstandsmitglieder und hauptamtlichen Mitarbeiter unterschreiben den beigefügten Ehrenkodex. - Die Satzung wird mit einem entsprechenden Abschnitt zum Thema Kinderschutz angepasst.
- Weitere Vorgehensweise gemäß Handlungsfahrplan mit Durchführung einer Risikoanalyse, Angebot von Fortbildungsmaßnahmen etc.
Handlungsfahrplan für den Verein, der im Laufe des Jahres 2025 umgesetzt werden soll.
Wir haben folgende Vereinbarungen getroffen:
-
- Der Vorstand hat das Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zur „Vorstandssache“ erklärt und wird die vereinbarten Maßnahmen nachhaltig voranbringen.
- Der nachfolgende Absatz wird zur nächsten Jahreshauptversammlung 2025 in die Vereinssatzung aufgenommen.
„Der Verein, seine Mitglieder und Mitarbeiter treten rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, entgegen. Er sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz von Rechten der Mitglieder, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.“ - Wir, der Vorstand und die Abteilungsleitungen, sind uns unserer Verantwortung bewusst. Der 1. Vorsitzende beziehungsweise sein Vertreter ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
- Die jeweiligen Vereinsebenen – Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter – nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.
- Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentieren mit der Unterzeichnung des anliegenden Ehrenkodex, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einhaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten gestalten. Die Rücksendung an die Geschäftsstelle wird als Zeichen der Solidarität in unserem Verein gewertet und ist verbindlich.
- Die Dokumentation der Vorlage erfolgt durch Herrn/Frau XY, Funktion im Verein/Erreichbarkeit. Die Vertraulichkeit wird zugesichert! Informationen zur Beantragung und eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde hält die Geschäftsstelle bereit.
- Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterzeichnen eine Erklärung, dass zur Zeit keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Sachen sexualisierter Gewalt gegen sie anhängig sind beziehungsweise sie umgehend Mitteilung machen, wenn ein solches Strafverfahren eingeleitet wurde.
- Frau XY und Herr YZ, Funktion im Verein/Erreichbarkeit (Personen und Kontakte sind noch festzulegen!), stehen als Ansprechpartnerin/Ansprechpartner in Sachen sexualisierte Gewalt im Sport dem Verein und seinen Mitgliedern zur Verfügung. Sie sind entsprechend fortgebildet und unterstehen in dieser Thematik unmittelbar dem Vorstand. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten sind sie zu kontaktieren.
- Der Kontakt zur Fachberatungsstelle XY, Anschrift und Telefonnummer (Personen und Kontakte sind noch festzulegen!), ist hergestellt. Für Nachfragen steht die Fachstelle allen – auch Eltern – zur Verfügung. Die Fachstelle ist bei konkreten Vorfällen – vordringlich über die unter Punkt 8. genannten Ansprechpartner des Vereins – einzubeziehen.
- Der Verein wird mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen aller Bereiche des Vereines, Regeln zum gegenseitigen Umgang erarbeiten, diese bekanntgeben und erörtern.
- Der Verein stellt für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem Landessportbund NRW e. V. sicher. Diese Fortbildungen können mit 8 beziehungsweise 4 Lehreinheiten zur Verlängerung der Trainerlizenz angerechnet werden. Die Termine werden veröffentlicht.
- Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfalle Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet.
- Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.
- Wir schauen auf unsere eigenen Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen.
- Informationen beziehungsweise Feststellungen sind jeweils von dem Adressaten zu dokumentieren (Zeitpunkt der Feststellung/Information, deren Inhalt ohne eigene Wertung, wer hat wen wann informiert, persönlicher Eindruck).
- Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.
- Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 STGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen.
- Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen.
- Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der sexualisierten Gewalt in unserem Verein!
- Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache mit den vom Verein benannten Ansprechpartnern. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.
- Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über den Vorstand beziehungsweise den Pressebeauftragten unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der Verdächtigen.